Wir bieten Ihnen individuelle, auf Sie abgestimmte Behandlungsmethoden, die zum definierten Resultat führen. Dabei decken wir sämtliche Aspekte der zeitgemässen kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten ab.

Angebot
  • Kiefer-und Zahnstellungskorrekturen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit festsitzenden und abnehmbaren Apparaturen
  • Unsichtbare “Spangen” in Form von abnehmbaren Alignerschienen
  • Korrektur von Fehlstellungen in Kombination mit kieferchirurgischen Massnahmen und der Zusammenarbeit mit erfahrenen Kieferchirurgen
  • Dentalhygiene und Prophylaxemassnahmen
Ablauf

01

Anmeldung / Erstuntersuchung

Bei der ersten individuellen Beratung, die bei Minderjährigen immer in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten erfolgt, wird nach Formulierung Ihrer Wünsche und Ansprüche eine möglichst objektive Beurteilung abgegeben, ob eine Behandlung notwendig erscheint und wann der ideale Zeitpunkt dafür ist. Dieser entscheidet massgebend über die Zeitdauer und die finanzielle Belastung der Behandlung. Dabei werden Sie differenziert beraten, ob aus vorwiegend funktionellen oder aus ästhetischen Gründen behandelt werden sollte. Bei letzteren gilt es Ihre subjektiven und individuellen Bedürfnisse in die Behandlung einfliessen zu lassen.

02

Planung der Behandlung

Falls Sie sich für eine Behandlungsabklärung entscheiden, wird nach Erstellung von Planungsunterlagen (Röntgenbildern, Fotos, Bissnahme, Abdrücke für Modelle), eine sorgfältige Fallplanung erstellt, stets im Bestreben eine Behandlung mit den besten Methoden und Apparaturen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Möglichkeiten anzubieten. Diese stelle ich Ihnen in einem Gespräch vor, in welchem Sie über den Einsatz der Apparaturen, die Mitarbeit von Seiten des Patienten, sowie die zu erwartenden Kosten (schriftlicher Kostenvoranschlag) orientiert werden. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Behandlung durchführen lassen wollen.

03

Behandlungszeitpunkt

Wenn Sie nicht selbst den Eindruck haben, dass mit Ihren Zähnen oder denjenigen Ihres Kindes etwas nicht stimmt, werden Sie normalerweise durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt auf allfällige Probleme aufmerksam gemacht. Der Zeitpunkt für den Beginn einer Behandlung muss individuell festgelegt werden. Dabei sollten Sie sich auf die fachliche Beratung eines Kieferorthopäden verlassen, der am besten entscheiden kann, wann eine Behandlung notwendig, sinnvoll oder davon abzuraten ist. Ein korrektes Timing und damit eine Optimierung der Behandlungsdauer, ist für den Zustand des Gebisses schonender und wirkt sich auch finanziell günstiger aus.

04

Kosten

Im schweizerischen Gesundheitswesen trägt man die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich selbst.

Ausnahmen:

Die Invalidenversicherung (IV) trägt die Behandlungskosten bis zum zwanzigsten Altersjahr bei Missbildungen und Fehlstellungen, welche von ihrer Art und Ausprägung her als Geburtsgebrechen gemäss Geburtsgebrechenliste der Invalidenversicherung anerkannt werden.

Zusätzlich müssen die formellen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sein.

Die Krankenkasse trägt in wenigen, genau definierten, Situationen die Behandlungskosten für Kieferorthopädie aus der Grundversicherung. Zum Beispiel bezahlt sie bei Jugendlichen das Einreihen von verlagerten Eckzähnen im Oberkiefer, falls diese einen Krankheitswert aufweisen.

Falls sie eine Zusatzversicherung (Zahnversicherung) abgeschlossen haben, so leistet dieser Zusatz, je nach Police, einen Beitrag an kieferorthopädische Behandlungskosten. Kontrollieren Sie bitte das Höchstalter, bis an welches die Leistungen erbracht werden. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Höchstbetrag auszahlt, so beachten Sie bitte, ob es sich um einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr, oder pro Behandlungsjahr, oder einen Pauschalbetrag handelt.

05

Ziel

Jede kieferorthopädische Behandlung sollte unter dem Aspekt der Funktionalität, Ästhetik und Stabilität erfolgen. Um eine gute, stabile Kaufunktion zu erreichen, führe ich die Behandlung nach objektiven wissenschaftlich fundierten Richtlinien durch. Der ästhetische Aspekt eines Behandlungsresultats unterliegt jedoch Ihren subjektiven Bedürfnissen. Diese Wünsche gilt es in den Behandlungsverlauf einfliessen zu lassen. Um die Stabilität einer Behandlung gewährleisten zu können, muss je nach Augangslage eine langjährige bis dauerhafte Retentionsapparatur in Kauf genommen werden.

06

Prophylaxe

Die Vermeidung von Zahnschäden durch Karies und Zahnfleischentzündungen liegt unserem Team sehr am Herzen. Kieferorthopädische Apparaturen verursachen selber keine Karies, sind jedoch Schmutzfänger und begünstigen die Bildung von Zahnbelägen und die Entstehung von Karies. Wir zeichnen uns durch einen unermüdlichen Einsatz aus, die richtigen Mundhygienemassnahmen einzuüben und somit ein wichtiges Instrument zur Zahnerhaltung mit auf den Weg zu geben, was auch die langfristige Stabilität einer Behandlung wesentlich beeinflusst. Fluorid-Anwendungen in Form von Spüllösungen oder Gelées unterstützen die Zahngesundheit.

Kariesbehandlungen werden unsererseits nicht durchgeführt, sondern an Ihren behandelnden Zahnarzt überwiesen.

07

Patientinnen und Patienten aus dem Ausland

Aus administrativen Gründen können Patientinnen und Patienten mit ständigem Wohnsitz in der EU nicht behandelt werden.